Krankenkasse

Was ist die obligatorische Grundversicherung?

Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz, auch als Krankenpflegeversicherung bekannt, stellt sicher, dass alle in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu grundlegenden medizinischen Dienstleistungen haben. 

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet eine breite Palette an Leistungen, um die Bevölkerung im Krankheitsfall, bei Unfällen (falls keine separate Unfallversicherung besteht) und während der Mutterschaft abzusichern.

Krankenkasse

Deckung und Leistung

Die Grundversicherung deckt eine Vielzahl von Gesundheitsdienstleistungen ab, die von allen Versicherern einheitlich angeboten werden müssen. Dazu gehören:

  • Behandlungen durch Ärzte und Spezialisten
  • Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons steht
  • Medikamente, die auf der Liste der von der Grundversicherung anerkannten Arzneimittel stehen (SL)
  • Schwangerschaft und Geburtshilfe
  • Rehabilitation und Physiotherapie, sofern ärztlich verordnet
  • Notfallbehandlungen im Ausland, allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag (in der Regel doppelt so viel wie die Kosten für eine ähnliche Behandlung in der Schweiz)

 

Die Grundversicherung garantiert die notwendige medizinische Versorgung und stellt sicher, dass niemand aufgrund finanzieller Schwierigkeiten auf notwendige Behandlungen verzichten muss.

Krankenkasse

Kosten der Grundversicherung

Die Kosten der Grundversicherung, auch Prämien genannt, variieren je nach Wohnort, Alter und gewähltem Versicherungsmodell. Die monatlichen Prämien können zwischen CHF 200 und CHF 600 liegen, wobei in städtischen Regionen tendenziell höhere Prämien fällig sind als in ländlichen Gegenden.

Zudem können Versicherte durch die Wahl eines höheren Selbstbehalts (bis zu CHF 2’500 pro Jahr) oder eines alternativen Versicherungsmodells (z.B. HMO- oder Hausarztmodell) die monatlichen Prämien reduzieren.

Zusätzlich zur monatlichen Prämie gibt es in der Grundversicherung eine Kostenbeteiligung, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt:

  • Selbstbehalt: Dies ist der Betrag, den Versicherte pro Jahr aus eigener Tasche zahlen müssen, bevor die Versicherung einspringt. Dieser kann zwischen CHF 300 und CHF 2’500 pro Jahr gewählt werden.
  • Franchise: Nach Erreichen des Selbstbehalts übernimmt die Versicherung 90 % der weiteren Kosten, während die Versicherten die restlichen 10 % als Franchise tragen, jedoch maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene.
Krankenkasse

Wahl des Versicherers und Wechsel

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Versicherern gleich. Daher lohnt es sich, die Prämien verschiedener Anbieter zu vergleichen, um die günstigste Lösung zu finden. Ein Versicherungswechsel ist einmal jährlich bis zum 30. November möglich, wenn die neuen Prämien für das folgende Jahr bekannt gegeben werden.